Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Die Geschäftstätigkeit der Agentur Steinbauers („Steinbauers“) ist, dem Auftraggeber Bewerber/Arbeitnehmer aus dem In- oder Ausland zu vermitteln. Ziel dieser Vermittlung ist die Begründung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen mit Bewerbern/Arbeitnehmern durch den Auftraggeber.

2. Geltungsbereich:

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Steinbauers und dem Auftraggeber, soweit sie sich auf die Vermittlung von Arbeitskräften beziehen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der jeweils geltenden Fassung. Diese AGB ergänzen den allenfalls abgeschlossenen Vermittlungsvertrag und gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Steinbauers und dem jeweiligen Auftraggeber, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind auf das Vermittlungsvertragsverhältnis mit Steinbauers nicht anwendbar.

Gegenstand des Vertrages mit dem Auftraggeber ist lediglich die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Dienstverträgen mit Bewerbern im Namen des Auftraggebers. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt daher ausschließlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber.

Die auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber zur Anwendung gelangenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder sonstigen Bestimmungen gelten nicht für Steinbauers, insbesondere nicht die Regelungen arbeitsrechtlicher Natur. Eine Vermittlung in einen von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb oder die Vermittlung von streikenden oder ausgesperrten Dienstnehmern erfolgt nicht.

Steinbauers wird durch Auftragserteilung mittels dem unterfertigten Originalformular durch den Auftraggeber tätig und verpflichtet sich, die Personalkartei und die eingehenden Bewerbungen hinsichtlich der beim Auftraggeber zu besetzenden Stelle innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten zu überprüfen und diesem die erforderlichen Daten zu übermitteln, sofern dem die Bestimmungen des Datenschutzes nicht entgegenstehen.

Der Auftraggeber stellt ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des gewünschten Mitarbeiters zur Verfügung, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt alle Informationen und übergibt alle notwendigen Unterlagen (aktuelle Stellenbeschreibung, vorgeschlagenes Mindestentgelt etc.), die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind. Der Auftraggeber informiert Steinbauers auch laufend über sämtliche relevante Änderungen.

3. Vermittlungsgebühr:

Unsere Vermittlungsgebühr beträgt:

a) 15 % eines Bruttojahresgehalts zzgl. USt. bei 3 Monaten Garantiezeit für
Ersatzvermittlung
b) 20 % eines Bruttojahresgehalts zzgl. USt. bei 6 Monaten Garantiezeit für
Ersatzvermittlung

Als Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsgebühr wird der Bruttojahresgehalt herangezogen. Dieser setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Fixgehalt und fest vereinbarten Sonderleistungen sowie etwaige Sachbezüge. Sind zusätzlich variable Gehaltsanteile vereinbart, werden 50% dieser Anteile in die Berechnung aufgenommen.

Wird ein Bewerber innerhalb von 12 Monaten, nachdem er von Steinbauers vorgeschlagen wurde, angestellt, ist die jeweilige Vermittlungsgebühr ab dem Zeitpunkt der Anstellung sofort fällig.

Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich bei Arbeitsbeginn. Wird allerdings bei Vertragsunterzeichnung vereinbart, dass der Arbeitsbeginn erst nach drei Monaten oder später erfolgt, wird die Hälfte der Vermittlungsgebühr bei Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und die zweite Hälfte bei Arbeitsbeginn. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens binnen 10 Tagen nach Vertragsunterfertigung eine Kopie des Dienstvertrages bzw. Dienstzettels an Steinbauers zu schicken.

Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen, behält sich Steinbauers vor, die Garantiezeit zu kürzen oder gänzlich zu streichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Garantiezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist.

Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr steht Steinbauers auch dann zu, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Bewerber nicht vom Auftraggeber sondern von einem mit diesem verbundenen oder anderweitig in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Bewerbers vom Auftraggeber erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Auftraggeber aus sonstigen Gründen (zB im Wege der Arbeitskräfteüberlassung) im Unternehmen des Auftraggeber oder eines dem Auftraggeber zuzurechnenden Dritten tätig wird.

Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr wird hinsichtlich der jeweiligen Bewerber auch dann fällig, wenn mehr als die in Aussicht genommene Anzahl an Bewerbern eingestellt werden oder wenn ein Bewerber für eine andere als die in Aussicht genommene Position eingestellt wird.

Für den Fall, dass der Bewerber für eine geringere Anzahl an Wochenstunden oder zu einem geringeren Entgelt eingestellt oder beschäftigt wird als vom Auftraggeber im Auftrag angegeben wurde, so bemisst sich der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr von Steinbauers gegenüber dem Auftraggeber dennoch zumindest nach jenem Entgelt bzw. jener Anzahl an Wochenstunden, die im Auftrag angegeben waren.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Steinbauers berechtigt, seine weiteren Leistungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen und/oder die Vertragsverhältnisse zu beenden und sämtliche offenen Beträge in Rechnung zu stellen.

Die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen bzw. von Kontaktdaten sowie die etwaige Weitervermittlung von Bewerbern an Dritte ist untersagt. Steinbauers behält sich das Recht vor, seinem Auftraggeber die Vermittlung in Rechnung zu stellen, sofern nachgewiesen werden kann, dass Unterlagen widerrechtlich an Dritte weitergegeben wurden.

4. Vertragsbeendigung:

Das Vermittlungsvertragsverhältnis kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden. Allerdings gebührt Steinbauers für den Fall, dass im Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein von ihr vermittelter Bewerber beim Auftraggeber (oder einem verbundenen Unternehmen) eingestellt wird, die volle Vermittlungsgebühr gemäß Punkt 3. dieses Vertrages.

5. Garantie:

Sollte ein von Steinbauers vermittelter Bewerber/Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten Garantiezeit das Dienstverhältnis beenden, garantiert Steinbauers, einmalig und ohne zusätzliche Kosten, einen adäquaten Ersatzkandidaten zu senden; sollte kein geeigneter Ersatzkandidat gefunden werden, erhält der Auftraggeber eine anteilige Gutschrift für die geleistete Vermittlungsgebühr. Diese Gutschrift verringert sich pro Tag um EUR 30,00 von der Gesamtsumme, solange der Bewerber/Arbeitnehmer beim Auftraggeber als Dienstnehmer angemeldet war.

Die Gutschrift unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung und ist unbefristet gültig. Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, sofern ein Bewerber/Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Garantiezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt wird.

6. Gewährleistung und Haftung:

Steinbauers trifft keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die fachliche oder physische Eignung des vermittelten Bewerbers oder für bestimmte Arbeitsergebnisse oder Leistungen des vermittelten Bewerbers. Ebenso sind etwaige Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des vermittelten Bewerbers zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

Die Bewerbervorschläge seitens Steinbauers beruhen auf den Angaben der jeweiligen Bewerber. Steinbauers übernimmt daher keine Gewährleistung oder Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der gelieferten Bewerbungsunterlagen.

Die Vermittlungsleistung von Steinbauers entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers im Hinblick auf die Erfordernisse des Auftraggebers.

Der Auftraggeber hat Steinbauers ausdrücklich und für diese nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den vermittelten Bewerber durch die auszuübende Tätigkeit beim Auftraggeber aufmerksam zu machen.

Steinbauers trifft keinerlei Haftung für das Ausbleiben von Bewerbungen bzw. für das Ausbleiben von qualifizierten Bewerbungen.

Steinbauers haftet nicht für Nachteile, die aus Erfassungsfehlern resultieren.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch Steinbauers wird ausgeschlossen.

Etwaige Ansprüche gegen Steinbauers können nur binnen 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger und längstens binnen einem Jahr nach Übermittlung eines Bewerberprofils an den Auftraggeber geltend gemacht werden.

Allfällige Änderungen im Zusammenhang mit der Rechtsform bzw. dem Mitarbeiterbestand von Steinbauers haben auf die Gültigkeit des Vertrages mit dem Auftraggeber keinerlei Einfluss.

Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) sowie wegen Irrtums.

Der Auftraggeber haftet Steinbauers für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder den Bestimmungen des gegenständlichen Vertrages entstehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Steinbauers – bei sonstigem Schadenersatz – bei allfälligen Veränderungen, die in seiner Sphäre gelegen sind, den gegenständlichen Vertrag entsprechend zu überbinden.

7. Datenschutz:

Steinbauers erhält vom Auftraggeber die ausdrückliche Erlaubnis, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten Informationen EDV-unterstützt zum Zweck der Erfüllung des jeweiligen Vermittlungsauftrages zu verarbeiten, zu speichern und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden, weiterzugeben. Dies gilt auch für besondere Kategorien von Daten, allfällige gesundheitsgezogenen Daten und Daten aus Strafregisterbescheinigungen. Der Auftraggeber leistet Steinbauers in diesem Zusammenhang dafür Gewähr, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere in Bezug besonderen Kategorien von Daten, vorliegen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von Steinbauers übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von Steinbauers bekannt gegebenen Daten ist untersagt.

Alle Bewerberprofile sowie Ergebnisse des Auswahlverfahrens bleiben, soweit Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt werden, im Eigentum von Steinbauers. Der Auftraggeber hat diese Informationen sowie insbesondere alle personenbezogenen Daten der Bewerber äußerst vertraulich zu behandeln und diese bei Nichtgebrauch an Steinbauers zurückzustellen bzw. auf Aufforderung von Steinbauers nachweislich zu löschen. Insbesondere auch wenn ein Bewerber seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Daten gegenüber Steinbauers oder unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich widerruft, so ist der Auftraggeber verpflichtet – bei sonstigem Schadenersatz – sämtliche übermittelten Daten umgehend zu löschen.

Sollte ein Auskunftsbegehren eines Bewerbers bei Steinbauers eingehen, welches sich auch auf die Verarbeitung der Daten des Bewerbers beim Auftraggeber bezieht, hat der Auftraggeber Steinbauers auf Anforderung die erforderlichen Informationen bzw. Unterstützung zu gewähren damit dieses zeitgerecht beantwortet werden kann.

Jegliche Verarbeitung von Daten durch den Auftraggeber darf nur unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung, erfolgen. Eine Vervielfältigung zur Weitergabe sowie die Weitergabe an Dritte selbst ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Aufnahme seines Namens, seiner Adresse und seiner Anforderungen in die Kundendatei von Steinbauers sowie mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden und erklärt weiters sein Einverständnis zur telefonischen Kontaktierung sowie zur Zusendung von E-Mails und Telefaxnachrichten zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für die Produkte und Dienstleistungen von Steinbauers. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die allgemeinen Bestimmungen, wie Kundendaten von Steinbauers verarbeitet werden und welche Rechte dem Auftraggeber zustehen, sind auf der Website von Steinbauers unter der Datenschutzerklärung zu finden.

8. Sonstiges:

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen, die er gegenüber Steinbauers hat, in compensando aufzurechnen. Erfüllungsort dieses Vertrages ist Trausdorf an der Wulka / Burgenland. Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand der Gerichtssprengel Eisenstadt vereinbart. Steinbauers ist jedoch berechtigt, das jeweilige Gericht am Wohnsitz/Geschäftssitz des Auftraggebers anzurufen. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht ohne internationale Verweisungsnormen zur Anwendung.

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung auf mündliche Neben- oder Zusatzabreden.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes wendet sich Steinbauers gleichermaßen an Damen und Herren.